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  IFR Cancellation für Airliner (Page 1)

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Autor Thema:   IFR Cancellation für Airliner
DUS-APP
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 07:32 AM     Sehen Sie sich das Profil von DUS-APP an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi all!

Wir hatten hier letzte Woche den Fall, daß ein Düsseldorf Inbound auf einem regulären Flug mit Passagieren (Heavy-Type-Aircraft) IFR gecancelt hat und hinterher einen Low-Approach an einem kleinen Flugplatz (bis 100 ft über GND) geflogen hat, dann wieder einen IFR-Pickup gemacht und normal nach Düsseldorf geflogen ist.

Er ging davon aus, das dort Flugtag war... War aber nicht... Und jetzt gibt's natürlich Beschwerden... Eine Genehmigung vom RP lag nicht vor...

Ist das überhaupt erlaubt? Was sind die Konsequenzen für den Piloten?

Vielen Dank für Meinungen und Antworten...

DUS-APP

flybywire
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 08:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von flybywire an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@ DUS-APP

War das zufällig eine LTU A330 in EDKB!

Ich wohne da um die Ecke, da sind alle Autos auf den Straßen stehen geblieben und alle Leute haben 110 Und 112 gewählt.
Selber habe ich es leider nicht gesehen aber der Airbus muss ein ganz lange Strecke ca. 5 NM würde ich schätzen unter 1000 Fuß über mehrere Orte gekachelt sein, nicht nur den Anflug auf EDKB!

Ich denke das gibt schon Ärger wenn das nicht genehmigt war! Ordnungswidrigkeit nach §58 (Absatz weiß ich grad nicht) LuftVG! evt. auch §59 und §60!

Ich glaube das der IFR gecancelt hat ist kein Problem und auch nicht zum Flugplatz hinfliegen und wieder IFR Pickup. Die Frage ist nur, ob er dort einen Anflug hätte machen dürfen, obwohl er eh aufgrund der Bahnlänge nicht hätte landen geschweige denn wieder starten können!

Allerdings war da tatsächlich Tag der offenen Tür in EDKB, zumindest laut Auskunft des Platzwartes!

Wenn Du den Flug meinst kannst Du ja mal mailen: flybywire340@hotmail.com
oder hier weiter schreiben!

------------------
[-->flybywire<--]

[Diese Nachricht wurde von flybywire am 05-03-2002 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von flybywire am 05-03-2002 editiert.]

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 09:31 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@DUS-APP und flybywire: BITTE schreibt hier weiter, die Geschichte gibts bestimmt nicht alle Tage, wäre schade drum...

Lassen wir doch mal das LuftVG außen vor. Und nehmen wir an, kein Mensch hätte sich beschwert. Wäre das dann OK? Was sagt denn die Company dazu, wenn einer kurz mal ein paar 100 Liter Kerosin verfliegt, um von DUS aus kurz nach Hangelar zum winken zu düsen? LTU schwimmt ja auch nicht gerade im Geld, oder?

[Diese Nachricht wurde von ITPilot am 05-03-2002 editiert.]

flybywire
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 11:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von flybywire an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Sorry das war der falsche Flughafen Code
An der Dahlemer Binz (EDKV) hat der Spaß stattgefunden!

------------------
[-->flybywire<--]

[Diese Nachricht wurde von flybywire am 05-03-2002 editiert.]

DUS-APP
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 11:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von DUS-APP an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ja, zufällig war das ein LTU A330 in Dahlemer Binz...

Die Frage ist nur, ob das IFR-canceln denn eigentlich mit Passagieren erlaubt ist? Bei uns in der RK gab es keine zufriedenstellende Antwort dazu...

DUS-APP

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 12:22 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@DUS-APP: Wieso sollte es denn verboten sein zu canceln? Es gibt doch zum einen Gesellschaften die gänzlich JAR-OPS nach VFR fliegen (siehe Nordseeinselverkehr) und zum anderen ist es im Executive Bereich ja auch nicht ungewöhnlich, dass bei gutem Wetter VFR geflogen wird, um die Gebühren zu minimieren. Oder steh ich am Schlauch und sehe das eigentliche Problem nicht?

Midnight Blue
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 12:25 PM     Sehen Sie sich das Profil von Midnight Blue an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Vielleicht kann ja jemand von der LH oder vom Flugplatz Jesenwang bei MUC etwas dazu sagen?
Vor einigen Jahren, wie ich mich erinnern kann, hat mal ein LH A340 am Tag der offenen Tür in Jesenwang einen Low Approach vor seiner Landung in MUC gemacht. Das ganze war angemeldet, genehmigt und legal. Es war sogar vorher schon in der Werbung veröffentlicht. Wenn jemand weiß, wie es läuft, so etwas legal durchzuziehen, würde es auch mich interessieren!

Grüße von Airshow-Fan
Midnight Blue

MadAlex
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 02:57 PM     Sehen Sie sich das Profil von MadAlex an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Bei uns steht im OM-A klar "VFR flights are not permitted during Lufthansa Cityline operation". Wird bei den großen nicht anders sein. Also ein klarer Verstoß gegen unsere Procedures. Leider weiß ich nicht, wie weit das ganze auch vom LBA ausgeht. In Bremen auf der Cheyenne war das auch schon Policy. Was natürlich trotzdem geht sind Visuals.

Birdstrike
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 04:40 PM     Sehen Sie sich das Profil von Birdstrike an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass ein A330-Jockey so blöd ist, quasi im Aerokurier von der Flugshow auf der Binz
(bildlich gesprochen) zu lesen und zu seinem
Kollegen zu sagen: "Ey, da brausen wir mal kurz vorbei, in 100ft oder so, super, wa ?"

Falls doch: Tschö mit Ö, solche Piloten gehören nicht ins Cockpit.

Gruss Birdstrike !

Lufty
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 04:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von Lufty an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Unverantwortlich ! Paxe und Cabin Crew sollen gekotzt haben w.g. G- Load beim Hochziehen ! So etwas tut man nicht. Die sind alle völlig durchgeknallt. Es ist alles einfach nicht mehr zu glauben, gab es doch schon mal einen Hasadeur, der in Male einen Low Pass gemacht hat und rausgeflogen war. Wurde dann Checker bei CFG.

Wer sorgt eigentlich noch für Ordnung hier ?

megatop
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-03-2002 10:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von megatop an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Leute,

eigentlich ne witzige(da sichere) Aktion...
Da keine Landung stattgefunden hat, theoretisch sogar legal, wenn es keine entsprechenden Vorschriften im OPS manual gibt.
Illegal ist allerdings die LANDUNG auf einem unkontrollierten Platz mit einem Airliner von ueber 14t, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Gruesse aus BKK,

m.

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 02:52 AM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@megatop: Sehe ich nicht ganz so legal. Das Thema ist die gute SICHERHEITSMINDESTHÖHE. Die beträgt beim cross-county-VFR 2000ft AGL und darf nur zum Zwecke von Start und Landung unterschritten werden (oder wenn Wetter, usw. aber nur bis 1000ft AGL über Menschenansammlungen). Der Zweck einer Landung war nicht gegeben, da (ohne nachzulesen) die Binz wohl nicht für A330 zugelassen ist. Also luftrechtlich Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe.

DUS-APP
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 03:21 AM     Sehen Sie sich das Profil von DUS-APP an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@Birdstrike

Falls Du es nicht glaubst, lass Dir gesagt sein, daß ich es zuerst auch nicht glauben wollte, bis ich auf meinem Rad*****irm gesehen habe, daß der Flieger 5 NM vor Dahlemer Binz schon in 4000 ft war...

Irgendjemand von der LTU hier?

DUS-APP

flybywire
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 05:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von flybywire an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Leider habe ich den "Spaß" nicht gesehen, aber meine ganzen Feunde und Bekannten aus meinem Heimatort haben mich angerufen und mir davon erzählt.

Wenn Du schreibst 4000 ft dann ist dass doch sicher MSL - 1800 GND ist dann ja schon nur noch 2200 AGL. Und ich denke an der Binz noch einiges tiefer! Aber wenn es beii 2000 AGL geblieben ist, dann war es legal sofern nicht die Geschichte die der Cityline Kollege geschrieben hat für LTU auch gilt.

Nach Aussage der Leute vorort war die aber wesentlich tiefer. Da sind nämlich zwei Windräder im Anflug von EDKV und daran haben einige versucht zu schätzen!

@Lufty, woher weißt Du das mit dem Kotzen??

------------------
[-->flybywire<--]

Lufty
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 05:25 AM     Sehen Sie sich das Profil von Lufty an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Von einer Düse.

starlines
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 05:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von starlines an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von flybywire:

Ich glaube das der IFR gecancelt hat ist kein Problem

IFR canceln mit einem Verkehrsflieger dieser Größe und Paxen drin, also VFR fliegen ?? Das geht nicht, weil´s keine Zulassung hat. Man kann zwar "Visual Approaches" fliegen, aber nicht nach VFR !

Wenn das so war, hat da jetzt jemand ein Problem !

welle
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 07:54 AM     Sehen Sie sich das Profil von welle an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
[QUOTE]Original erstellt von starlines:
[B] IFR canceln mit einem Verkehrsflieger dieser Größe und Paxen drin, also VFR fliegen ?? Das geht nicht, weil´s keine Zulassung hat. Man kann zwar "Visual Approaches" fliegen, aber nicht nach VFR !


hi starlines: geht doch!, muss aber im FOM geregelt sein, ob VFR fluege erlaubt sind, oder nicht. erklär mir bitte warum ein verkehrsflugzeug eine eigene VFR zulassung brauchen sollte...
ich erinnere mich dunkel an ein thema hier im forum(vor ca 1-2 jahren), wo´s um PPl-VFR fliegen mit einer ´37 ging....

auszug aus unserem FOM:
Minimum flight altitudes
a)on VFR flights of VFR portions of a flight

an altitude where the flight path clears all abstacles or any terrain by at least 1000 ft vertically. whenever cities or other densely populated areas are over-flown, then the minimum vertical clearence shall be 2000ft above the highest terrain/obstacle whithin a radius of 600m.

Sofern die piloten die LVR, min hoehen, geschw. und sichtflugbedingungen eingehalten haben, sind sie m.e. nur der company gegenüber für den umweg verantwortlich...

happy landings, ob VFR oder IFR
welle

SkytrekHH
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 09:24 AM     Sehen Sie sich das Profil von SkytrekHH an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Der entscheidende Punkt ist m.E. die geringe Flughöhe. Damals, als der Air France-A320 beim Flugtag in Habsheim in den Wald gerauscht ist, war Hauptanklagepunkt gegen den Piloten, dass er mit Passagieren unter die Mindesthöhe von 2000 ft. AGL gegangen war - ohne Passagiere wäre ein low approach in dieser Flughöhe nach vorheriger Genehmigung wohl erlaubt gewesen (korrigiert mich, falls ich damit falsch liege).
Die Frage ist dann allerdings, nach welchem Recht dies unzulässig war, oder ob es sich um eine Einschränkung im AF-internen OPS-Manual handelte.

Wie dem auch sei, ich halte es für unverantwortlich, so etwas mit Passagieren zu machen - auch weil es sich LTU momentan nicht leisten kann, dass durch solch eine Aktion Zweifel an der Sicherheit des Flugbetriebs aufkommen. Auch wenn im Endeffekt sogar alles vollkommen legal sein sollte (was ich bezweifle), ist dank der Anwohner-Beschwerden schlechte Presse vorprogrammiert...

Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was nach dieser Geschichte noch kommen wird!

MfG -
Skytrek

Mmo
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 05:15 PM     Sehen Sie sich das Profil von Mmo an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von starlines:
IFR canceln mit einem Verkehrsflieger dieser Größe und Paxen drin, also VFR fliegen ?? Das geht nicht, weil´s keine Zulassung hat. Man kann zwar "Visual Approaches" fliegen, aber nicht nach VFR !


Dachte eigentlich auch, VFR ist für Verkehrsflugzeuge über 20t MTOW verboten - ohne aber eine Quelle zu kennen.

Cyberbird hat mal was dazu geschrieben, vielleicht liest er ja mit!??

nightflight
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-04-2002 05:49 PM     Sehen Sie sich das Profil von nightflight an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hab selbst mal vor über 10 Jahren in einer LH-737 mit im Cockpit auf dem Jump-Seat gesessen, als Koordinator für einen Flugtag unseres Aeroclubs. Da waren Paxe mit im Flieger, die für einen Überflug bei dem Flugtag bezahlt hatten, und das ganze war mit der LH abgestimmt. Gab dann trotzdem nichts mit dem Low Pass, weil ATC auf der MRVA bestand (runde 4000 ft AGL) und der Capitän meinte, wenn er IFR cancelt, ist er seinen Job los. Begründung: "Wir dürfen nicht VFR fliegen". Die Idee, den Transponder (Mode C) kurz "ausfallen" zu lassen war auch zu "durchschaubar". Also haben wir einen "High Approach" in 4000 ft GND gemacht. Anschließend machten wir das ganze bei einem weiteren Flugtag, wo die MRVA weit tiefer lag, und somit der low pass in landing-configuration richtig Spaß machte - wohlgemerkt unter IFR!

Gruß
Nightflight

[Diese Nachricht wurde von nightflight am 05-04-2002 editiert.]

flybywire
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2002 06:34 AM     Sehen Sie sich das Profil von flybywire an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich hab jetzt von einem Freund herausbekommen, dass die lokale Presse (Kölner Stadt- Anzeiger und Kölnische Rundschau) darüber berichtet haben sollen und dort gestanden hat, dass es sich um eine vom LBA genehmigte Anflugübung während des Flugtages an der Binz gehandelt hat!?

Leider konnte ich den Bericht im Internet nicht finden, aber ich denke wenn Du (DUS-APP) nichts von der Genehmigung wusstest dann kann das ja irgendwie nicht sein und mit Paxen an Bord ja bestimmt nicht!

War wahrscheinlich Pressefutter!

Aber interessant ist die Sache, dass man mit Verkehrsflugzeugen nicht VFR fliegen darf, vielleicht hat da jemand was zu nen Paragraphen oder sowas, würd mal gern nachlesen!

Viele Grüße

------------------
[-->flybywire<--]

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2002 02:27 PM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Im Flight Manual eines Luftfahrzeugs steht i.d.R. in "Section 2 Limitations" unter "Type of Operation" ob VFR, NVFR bzw. IFR erlaubt ist, und welche Manöver erlaubt bzw. verboten sind.

tango
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-05-2002 03:04 PM     Sehen Sie sich das Profil von tango an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Leute,

1. soweit ich weiß, gilt (unabhängig von Company Procedures und Lfz-Betriebshandbüchern) für deutsche Companies das Verbot, ab 14 to gewerblich VFR zu fliegen. Ich erinnere mich aber an "Tempelhof Airways", die vor der Wiedervereinigung Tempelhof-Dortmund-Paderborn-Tempelhof geflogen sind, über 14 to, Linie und mit Paxen. Bei gutem Wetter sind die als US-zugelassene Airline legal VFR zwischen Dortmund und Paderborn geflogen.

2. Ob ein Lfz VFR fliegen darf oder nicht, muss von ATC nicht überprüft werden. Sache der Luftaufsicht und des LBA.

3. zum Low-Approach: die Mindestflughöhe darf für Start und Landung (auch Low Approach und T+G) unterschritten werden, aber dafür muss die benutzte/angeflogene Piste für das Lfz zugelassen sein oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. So einfach.

MfG Tango

AIRFLY
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2002 05:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von AIRFLY an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo DUS-APP !

Prinzipiell kann mit jedem LFZ, das eine IFR-zulassung hat auch nach VFR geflogen werden. Entscheidend bleiben die sonstigen Auflagen, wie FOM, Hersteller, FB-Genehmigung, Company-restrictions,....
Das am Kiesheckerweg nicht immer alle Genehmigungen für solche Aktionen vorliegen, ist mir auch schon passiert, denn die Absicht steht ja nicht unbedingt auf dem Streifen. Wäre natürlich schön gewesen, den WL über alles in Kenntnis zu setzen. Die MVRA liegt in der Binz bei 4100 ft laut Jeppsen LO 5/6 und die field elevation bei 1896 ft. Wer tiefer als 4100ft fliegen will, muß eben den IFR-Teil plattmachen und VFR weiterfliegen, dann denn low app. fahren und anschließend IFR-pick-UP.

Außenstehende mit Höhenschätzungen liegen oft daneben und ein Großgerät, in welcher Höhe auch immer, sieht immer bedrohlich aus, insbesondere auf der Binz, zumal die Binz als lärmempfindlich gilt (Kloster).

Ohne Genehmigung so ein Ding abzufahren, macht keiner.

Etwas stutzig wurde ich bei der Aussage, ob eine IFR-cancellation mit Paxen möglich sei. Im Bereich der RK gibt es eine Menge Plätze an denen so agiert wird EDLS, EDLE,....
Arbeitest Du wirklich in der RK?
Wo ist denn im Studio der FIS platz ?


In diesem Sinne

AIRFLY

DUS-APP
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-06-2002 06:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von DUS-APP an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hi Airfly!

Jetzt geht das wieder los... Ja, ich arbeite in der RK und weiß wohl ziemlich genau wo der FIS Arbeitsplatz ist : in der EBG3-Ecke am äussersten Arbeitsplatz neben Arrival-East und ehemaligem Cola-Sektor (jetzt bei Frankfurt). Ich hoffe das reicht.

Der Unterschied zu Plätzen wie EDLS und EDLE ist nur, daß dieses dort von Fliegern gemacht wird, die wie schon gesagt wurde unter 14t wiegen. Und ein A333 der LTU wiegt ja wohl ein bißchen mehr als das...

Und die Höhen'schätzung' von mir mit 2000 ft über MSL (also ca. 100 ft GND) sollte auch richtig sein, da es auf dem Radar zu sehen war... Sonst könnten wir das Radar auch ausschalten, wenn das nicht stimmen sollte...

Ich dachte, wir könnten eine solche Diskussion führen, ohne daß hier gleich wieder gefragt wird, ob man denn überhaupt weiß, was man schreibt... Hat ja eigentlich auch bis hierhin geklappt... Glaube mir, ich schreibe nichts, was ich nicht selbst gesehen habe...

Also, bis demnächst,
DUS-APP

Vanguard
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-08-2002 02:32 PM     Sehen Sie sich das Profil von Vanguard an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Schätze mal von allen die hier geantwortet haben sind knapp 10% wirklich Piloten, der Rest versucht sich im Interpretieren von FOM's und anderen Vorschriften.
Die Sache kann nicht vom LBA genehmigt werden..."Anflugübung" mit Passagieren an Bord, was für ein Blödsinn, "Flugzeuge die nach IFR zugelassen sind dürfen auch VFR fliegen", ogott, was für Ahnung haben die die das schreiben???
Der Lenker dürfet ernste Probleme haben oder Vitamin B beim Flugbetrieb haben. Es wird sicherlich bald Definitives zu lesen geben...
Aber bitte laßt es derartigen Blödsinn zu schreiben, paßt nicht zu einem Pilotenforum....

cloudbraker2
New Board Member
erstellt am: 05-08-2002 06:15 PM     Sehen Sie sich das Profil von cloudbraker2 an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Auszug OM D

Exept for local VFR flights, no flight shall be operated unless full use of air traffic control services or advisory services are made. All flights ( except local VFR flights ) shall be operated in accordance with the instrument flight rules. There may be routes, where portions therof do not allow IFR flights due to missing instrument facilities and air traffic control services. This will primarily be the case, when departing from from an uncontrolled VFR airport and /or landing at such an airport. The flight operations manager may allow exections from the general policy to operate under IFR permitting pure VFR flights on some very short routes or when operating non revenue flights and local sight-seeing flights. ... und so weiter und so ...

Generell ist auch jedes IFR zugelassene Flugzeug VFR zugelassen. Und da es sich bei diesem OM um ein Jar Ops OM handelt geh ich davon aus das es bei LTU sicher auch kein generelles VFR Verbot gibt, Ausnahmen machen so ziemlich alles möglich auf dieser Welt. Und das LBA hat sicher auch was zu sagen , nämlich ob überhaupt so ein Low App genehmigt wird, ich bin mir auch ziemlich sicher das es das für so eine Aktion braucht. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen wie man so was sonst in Form eines Flugplanes aufgeben kann. Aber is ja egal, auf jeden Fall generelles VFR Verbot über 14 oder 20 Tonnen gibt es nicht, das ist sicher.

cb

opalocka
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 04:37 AM     Sehen Sie sich das Profil von opalocka an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo Leute!
Habe zwar nicht alle Beiträge zu diesem Thema gelesen, möchte aber trotzdem an dieser Stelle eine Hilfestellung geben. Ich fliege seit 7 Jahren den A330 bei LTU. Zufällig habe ich auch ein OM Part A (G/B) gerade vor mir liegen.
Zitat: All flights shall be conducted under IFR rules. For any flight an ATC flight plan must be filed.
On an IFR .... blabla
The aircraft...blabla
In the vicinity of the airport an approach may be conducted by visual manoeuvring under IFR rules.....


Zum Thema "shall": means that the application of a rule, procedure or provision is mandatory!!!

Ich selber habe den Erstflug des A330-200 durchgeführt. Dabei haben wir "full house" mit geladenen Gästen einen low pass in Texel gemacht. Da dieser Platz aber IFR kontrolliert ist war das ein Visual unter IFR Regeln und somit legal.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Gorki
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 05:07 AM     Sehen Sie sich das Profil von Gorki an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es ist mit Sicherheit verwunderlich, was DUS APP auf dem Radar Schirm gesehen hat und seine Frage hier im Forum ist bestimmt legitim, hat ja auch einige erstaunliche Antworten und Erkenntnisse erbracht.

Aber ich möchte hier eine Lanze brechen für die Kollegen der LTU. Es übersteigt mein Vorstellungsvermögen zu glauben, dieser Approach sei ohne vorherige Abstimmung und Übereinstimmung mit der FBL geschehen und/oder ohne die luftrechtlichen Erfordernisse nochmals zu verifizieren.

Fly safe and happy landings

Genesis
New Board Member
erstellt am: 05-09-2002 08:47 AM     Sehen Sie sich das Profil von Genesis an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Moin,
wenn ich mich als Foren-Neuling auch dazu äußern darf ...

Generell kann man ja aus jedem IFR-Flugplan einen Visual Approach fliegen, was nach wie vor IFR ist. Geht dann also z.B. mit "Field in sight" - "Cleared visual approach". Mit "Cancel IFR" sieht's dann aber anders aus, oder?

Für mich reduziert sich die Sache auf zwei Fragen:
a) Darf man einen Visual Approach aus einem IFR-Flugplan heraus auf einen unkontrollierten Platz fliegen?
b) Spielt es eine Rolle, ob die Bahn für den anfliegenden Flugzeugtyp geeignet bzw. zugelassen ist?

@opalocka: Zu Deiner Mail und meiner Frage a): Es gibt irgendwo in Deutschlands einen oder mehrere unkontrollierte Plätze mit einem temporär aktiven Airspace F. Dieser Airspace ist, wenn ich mich da richtig entsinne, immer dann aktiv, wenn IFR-Approaches auf den Platz geflogen werden. Spricht ja für ein "Ja" auf Frage a), also Visual Approaches unter IFR auf einen unkontrollierten Platz möglich.

---> Nachtrag:

Kommando zurück. Ich habe auf www.dfs.de/richtlinien ein interessantes Word-Dokument gefunden. Kurzer Auszug hier:

--- schnipp ---

A Gewerbliche IFR-Flüge mit Flugzeugen über 14 t max. Abflugmasse

- Voraussetzungen (§ 22a LuftVO):
· Flugverkehrskontrolle am Flugplatz
· Kontrollierter Luftraum in dessen Umgebung:
Kontrollzone Klasse "D" und zusätzlich Luftraum Klasse "E" 1000 ft GND.

B Gewerbliche IFR-Flüge mit Flugzeugen bis 14 t max. Abflugmasse

- Voraussetzungen:
Generell mit Flugverkehrskontrolle und kontrolliertem Luftraum wie im Fall A.
Hinweis
Im Einzelfall kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr auch nach
den Modalitäten wie im nachfolgenden Fall C verfahren werden.
C Nicht-gewerbliche IFR-Flüge

- Voraussetzungen:
· Flugplatzinformationsdienst (d.h. ohne Flugverkehrskontrolle)
· Unkontrollierter Luftraum Klasse "F" in der Flugplatzumgebung
(d.h. ohne Kontrollzone und ohne Luftraum "E" 1000 ft GND).

[Diese Nachricht wurde von Genesis am 05-09-2002 editiert.]

TCASII
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 12:45 PM     Sehen Sie sich das Profil von TCASII an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Ich darf überall auf der Welt IFR im Luftraum G fliegen. Dann kann ich halt keinen Flugverkehrs-Kontrolldienst sondern nur noch -Informationsdienst nutzen Ausnahme: der betreffende Staat hat eine abweichende Regelung und dieses der ICAO angezeigt. Schaut mal im Jeppesen nach! da werdet Ihr für Deutschland nichts finden. Deutschland hat der ICAO keine Abweichungen angezeigt. Ihr werdet auch in keinem deutschen Gesetzestext finden, dass IFR im Luftraum G verboten ist. Jeden Tag fliegen deutsche Flugzeuge IFR im Luftraum G, z.B. über der Nordsee. Nur einer macht da nicht mit: die DFS! In eklatanter Weise verstösst sie gegen Gesetze, hat dutzende von Menschen auf dem Gewissen. Siehe z.B. die Sache mit ihrer Tochterfirma FII vor ca. 18 Monaten, wo eine King Air in den Schwarzwald crashte - nachdem man sie ZWANG IFR zu canceln!

Die DFS hat Schuld, dass überhaupt IFR gecancelt werden musste. Ansonsten hätte man alles unter IFR machen können. Bleibt nur noch die Sache mit dem Anflug auf einen Flugplatz, wo man hätte eigentlich nicht landen dürfen/können. Wenn dieser Anflug aber von Landesluftfahrtbehörde und/oder LBA genehmigt war sollte es keine Probleme geben.

Selbstverständlich war es natürlich nur legal wenn das FOM es hergibt, also dort keine Einschränkungen zur Nutzung von Flugverkehrsinformationsdiensten vorhanden sind. Wie bitte aber sollte dann die LTU Richtung Namibia fliegen, wo es über weiten Teilen Afrikas keine Flugverkehrs-Kontrolldienste gibt???

TCASII (wichtig im unkontrollierten Luftraum )

DUS-APP
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 03:47 PM     Sehen Sie sich das Profil von DUS-APP an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@TCAS II

Oh ha... da hat aber jemand eine gut Meinung über die Deutsche Flugsicherung! Dann erklär mir mal bitte, wie ich verantworten soll, daß bei mir im Kontrollsektor ein Flieger IFR unter der Minimum Radar Vectoring Altitude fliegt. Die hat ja schließlich einen Sinn. Sie liegt im kontrollierten Luftraum (also ÜBER Airspace G) und hat entsprechende Höhenstaffelung gegenüber Hindernissen. Wenn ich also einen Flieger kontrolliert UNTER dieser Höhe fliegen lassen würde, dann müßte ICH als Contoller es verantworten, wenn der Pilot gegen ein Hindernis fliegt... Diese Verantwortung WILL und KANN ich nicht übernehmen...

Ich hoffe das kannst auch DU verstehen...


@All

Was noch zum Thema zu sagen ist, ist daß die LTU Piloten wohl davon ausgingen, daß die Genehmigung erteilt ist. Es also für sie völlig OK war so zu fliegen. Es hat allerdings wohl Beschwerden gegeben und deshalb mussten die Kollegen einen Report schreiben...


DUS-APP

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 05:51 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
@TCASII: Irgendwie kommt mir deine Argumentationskette nicht ganz neu vor. Wenn ich's mir recht überlege, dann hab ich das alles auf www.pilotundflugzeug.de schon mal gelesen. Das ist (für alle die es nicht wissen), die WWW-Präsenz des guten Heiko T.e.e.g.e.n aus Falkenfels, dessen Meinungen und vor allem dessen STIL in DFS Kreisen nicht wesentlich mehr als ein Lächeln hervorrufen.

Von der Sache her stimmt also der Beitrag aber. Nach ICAO muss jeder Staat IFR in G erlauben. WIE er's macht ist egal. Es ist auch selbstverständlich, dass man einem Flieger, von dem es noch nicht mal ein Primärziel auf dem Schirm gibt, keine Vektoren geben kann. Luftraum F hingegen ist schon ein Schritt in die richtige Richtung, weil leider passieren wirklich zu viele Unfälle (wie der zitierte Schwarzwald-Fall) beim gezwungenen VFR Part eines IFR Fluges.

[Diese Nachricht wurde von ITPilot am 05-09-2002 editiert.]

TCASII
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 05:52 PM     Sehen Sie sich das Profil von TCASII an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Sorry, aber Du bist als CONTROLLER für den KONTROLLIERTEN Luftraum zuständig. Wie willst Du für Luftraum G verantwortlich sein, wenn er UNKONTROLLIERT ist? In G ist NUR der Pilot verantwortlich. Man MÜSSTE ihm aber helfen, da ICAO-Recht und deutsches Recht es ausdrücklich verlangen! Es ist traurig aber wahr: Deutsche Controller wissen nicht was sie müssen und was sie dürfen! Anstelle mal Dampf bei den Pfeifen in der Verwaltung zu machen, und auf die Einhaltung von ICAO-Regeln zu drängen, begnügt man sich mit dem auf der Akademie erlangten Wissen!

Die MRVA ist nur die Garantie, dass ihr jemandem auf dem Schirm habt (dieser bescheuerte 500ft "Puffer" in D ist m.E. einmalig auf diesem Planeten). Wenn man ein Target auch darunter noch sieht, um es dann munter in einen Berg fliegen zu lassen, dann nennt man das unterlassene Hilfeleistung.

TCASII

starlines
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 05:55 PM     Sehen Sie sich das Profil von starlines an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Wann fragt eigentlich endlich mal jemand die Passagiere, ob sie für ihr Geld durch unkontrollierten Luftraum knattern wollen ?

Wenn ich PAX wäre und mir die Firma offenbart, wir gehen mal ebend etwas tiefer, da ist Schützenfest, und ich würde sagen , nee, lass mal sein, das möchte ich nicht - was würde der Kapitän tun ? Genau ! Mich nicht fragen und für sich denken, der Flugbetriebsdirektor und die PR - Abteilung haben es abgesegnet.

Wird alles gut ?

Irgendwie weiß hier keiner mehr so richtig, für wen er arbeitet..... und da ist doch noch eine Behörde im Braunschweig zum Wohle des... na was denn ?

[Diese Nachricht wurde von starlines am 05-09-2002 editiert.]

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 05:58 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo TCASII!
Ich denke, unkontrolliertes Fliegen und IFR Fliegen schließen sich nicht aus. Man müsste nur Verfahren entwickeln, wie man ohne Radarkontakt halbwegs sicher IFR fliegen kann. Bei solch einem Flug wäre der Controller ab dem Durchbrechen der Grenze zum unkontrollierten Luftraum nicht mehr voll verantwortlich, sondern er müsste nur noch tun, was er gerade kann.

Thema Verantwortung: Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube auch beim IFR Flug ist immer der Pilot für Hindernisfreiheit verantwortlich. Nicht umsonst sind die Jepp Karten voll von MEA MORA GridMORA usw.

[Diese Nachricht wurde von ITPilot am 05-09-2002 editiert.]

TCASII
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 06:04 PM     Sehen Sie sich das Profil von TCASII an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Danke, ITPilot!

Habe in den USA PPL gemacht, bevor ich jemals etwas von H.T. gelesen habe. Als ich dann in den USA IFR gemacht habe (vor gut drei Jahren), kam ich nach D zurück und war echt geschockt, wie hier die GA behandelt wird. Obohl ich bald meinen ATPL haben werde, wird mir immer die GA am Herzen liegen. Die hat nun mal nicht ganz so viele Fürsprecher, da fühlen sich alle gleich immer an H.T. erinnert. Habe die Maschine von der FII noch ein paar Tage vor dem Crash in EDLP gesehen und die Crew im Funk gehört. Deswegen ging ihr Tod mir besonders nahe. Ein Flugzeug der Tochterfirma der DFS crasht AUCH deswegen, weil sich die DFS nicht an internationale Standards hält. Erklärt das mal den Kindern die Ihre Väter verloren haben!

@ All Controllers: Mir ist schon klar, Ihr macht einen guten Job. Aber Ihr könntet ihn noch etwas besser machen, wenn die DFS Euch nur lassen würde. Genau das regt mich auf!

TCASII

ITPilot
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 06:08 PM     Sehen Sie sich das Profil von ITPilot an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Kann man nicht laut genug sagen: Bei der DFS arbeiten SUPER Leute, die wahren Probleme sitzen nicht in dunklen Kämmern vor Radar Schirmen, sondern in hellen Büros, in nagelneuen Gebäuden, egal ob Braunschweig oder Langen.

TCASII
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-09-2002 06:14 PM     Sehen Sie sich das Profil von TCASII an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von ITPilot:
Man müsste nur Verfahren entwickeln, wie man ohne Radarkontakt halbwegs sicher IFR fliegen kann. Bei solch einem Flug wäre der Controller ab dem Durchbrechen der Grenze zum unkontrollierten Luftraum nicht mehr voll verantwortlich, sondern er müsste nur noch tun, was er gerade kann.

So IST es doch schon geregelt! Oder nicht?
Alternative wäre übrigens ein GPS-Approach für jeden deutschen Flugplatz!

Vergleicht doch mal Realität und Praxis. Da wird tagtäglich von PPLern mit Auto-Pilot in IMC rumgeflogen - im Luftraum E!!! Wenn dann der AP mal rausfliegt gibt's halt den nächsten Loss of Control Accident. Wenn man sowieso "illegal" fliegen muss, kann man sich das IFR-Rating sparen.

TCASII

tango
Experienced Board Captain
erstellt am: 05-10-2002 11:51 AM     Sehen Sie sich das Profil von tango an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Hallo TCAS II,

die GA liegt dir also am Herzen. Mir auch, da ich auch gerne VFR durch die Gegend fliege. 1500m Flugsicht und clear of clouds. Wer schützt mich denn vor kriminellen Geisteskranken, die auf IFR-Procedures, die sie sich mit dem Geodreieck selbst gebastelt haben, oder mit dem GPS-Empfänger in der Hand plötzlich aus der Wolke geschossen kommen?

Was heißt denn "auf eigene Verantwortung"? Die Schlaumeier, die jeden Tag ohne IFR-Clearance in IMC herumgeistern, gefährden IMMER das Leben anderer. Das ihrer Paxe, die nicht gefragt wurden, das Leben von VFR-Fliegern und das der unbeteiligten Bevölkerung. Wir haben in Deutschland dicht besiedelte Gebiete, relativ schlechtes Wetter und sehr viele Sichtflieger. Das kannst du doch nicht mit der Nordsee, Afrika oder dem wilden Westen vergleichen.

Ob grundsätzlich IFR in Luftraum G geflogen werden darf oder nicht, ist doch gar nicht die Frage. Wir sind uns doch wohl darüber einig, dass der Staat das Recht hat, Gesetze und Vorschriften zu erlassen. Zum Schutz aller Beteiligten hat er nun mal Mindesthöhen für IFR-Flüge festgelegt. Aus gutem Grund, wie ich finde.

Meinetwegen kannst du bei CAT III IFR durch den Hamburger Elbtunnel fliegen, wenn gerade eine Röhre gesperrt ist. Aber versuche doch nicht, wenn es kracht, anderen die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben. Stichwort FII/Donaueschingen: WEIL die Crew die SICHTFLUGREGELN einhalten musste, ist sie in den Berg gekracht? Ist doch absurd.

Gruß Tango

[Diese Nachricht wurde von tango am 05-10-2002 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von tango am 05-10-2002 editiert.]

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