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  Fristlose Kündigung für Germania TK!! (Page 5)

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Autor Thema:   Fristlose Kündigung für Germania TK!!
fliegenmachtspass
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-10-2010 01:30 PM     Sehen Sie sich das Profil von fliegenmachtspass an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
ich denke auch, dass hier das ArbGG amzuwenden ist, also das ArbG zustaendig ist


----
Aber im Ernst, eine Frage an meinen Vorredner Rotorhead. Du scheinst Dich mit rechtlichen Dingen ein wenig auszukennen. Daher folgende Überlegung: Ich bin zwar noch nie in der Verlegenheit gewesen in einer Firma arbeiten zu müssen, wo die Sim-Checks als Druckmittel eingesetzt wurden, aber falls man einmal in der Situation wäre kam mir folgende Überlegung: Ist es nicht richtig, dass TRE (Type Rating Examiner) bei Abnahme eines Simulat****ecks als Beliehene, also als Privatpersonen, die Verwaltungsaufgaben für den Staat auf eigene Rechnung wahrnehmen, handeln.
Wenn dies so ist, so wäre doch ein nicht bestandener Sim-Check auf dem Wege der Verwaltungsklage (hier: Anfechtungsklage) angreifbar. Dabei ist mir die Problematik der begrenzten gerichtlichen Überprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen natürlich bewusst. Allerdings dürfte nach einer Aussage wie der von flying 300 sowie der Vorgeschichte die Sache recht klar sein.[/B][/QUOTE]

SIGMET
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-10-2010 07:09 PM     Sehen Sie sich das Profil von SIGMET an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Aufgrund der Vorgeschichte würde kaum ein Failed Check Verfahren greifen können. Es würde die gesamte Struktur der intern organisierten Checks explodieren lassen. Und zu dieser Struktur gehört ja gerade, dass vom jeweiligen Unternehmen existenziell abhängige „Sachverständige“ sich zum Vollstrecker erniedrigen ließen. Das werden sie nicht tun. Und wenn sie es täten, würden das die anderen Unternehmen auf den Plan rufen.

Ich kann mit Fug und Recht berichten, dass ich – obwohl zu den „Unbequemen“ gehörend niemals einen unfairen Check hatte. Das lag nicht nur an meinen Arbeitgebern, sondern an dem Selbstverständnis der Checker, die von mir verlangten, meinen Job ordentlich zu machen….

FollowMe
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2010 03:10 AM     Sehen Sie sich das Profil von FollowMe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
PV/VC passt nicht zur Germania.

Und ob es für diese Piloten jetzt so ist, wie vor der Kündigung mag es bezweifeln. Mal sehen, wenn der nächste SIM-Check ansteht, was da raus kommt. Und wie die Dienstpläne aussehen. Und die große Solidarität werden diese Piloten auch nicht bei der Germania erhalten. So ist jedenfalls meine Meinung.
Warten wir jetzt mal die nächsten 4 Wochen ab.


..eine PV würde die Germania aufwerten und ALLE Beteiligten würden davon profitieren!

..KEINER der Checker würde sich dafür hergeben!

[Diese Nachricht wurde von FollowMe am 04-12-2010 editiert.]

FokkerFlyer
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2010 01:58 PM     Sehen Sie sich das Profil von FokkerFlyer an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von FollowMe:

..KEINER der Checker würde sich dafür hergeben!


Oh doch, einem TRE wird das durch die Bank durchaus zugetraut. Nicht zu unrecht ist er beliebt wie Fusspilz.
Im übrigen keiner der ehemals Ostdeutschen...

KCKY
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2010 08:00 PM     Sehen Sie sich das Profil von KCKY an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von FokkerFlyer:
Oh doch, einem TRE wird das durch die Bank durchaus zugetraut. Nicht zu unrecht ist er beliebt wie Fusspilz.
Im übrigen keiner der ehemals Ostdeutschen...


Hmmm??? Wer sollte das denn sein??? Halte ich eher für unwahrscheinlich, nachdem was ich so gehört habe (der eine Chief blablabla, welcher so tief im Hintern des FBL steckt, daß nur noch die Schuhe rausschauen, hätte doch gar nicht den Mumm dazu...)
Darüber hinaus denke ich, in der momentanen Situation mit all der Press attention würde sowas noch nicht einmal der verblendeste wagen...
Man muss bedenken, daß alles was bei der Germania so gelaufen ist, immer im kleinen, ja kleinsten Rahmen gelaufen ist. Zwei, drei Leute haben das unter sich ausgemacht. Die große Glocke ist keiner gewohnt...

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2010 10:48 PM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Naja, wenn sich jemand findet der sich für solch ein Ansinnen hergibt, dann wird man damit definitiv auch die betreffenden Kollegen los, selbst dann wenn der Check mit diesem Ziel organisiert wurde.
Es würde wohl so laufen, der Kandidat besteht den Check nicht, woraufhin ihn der AG entlassen würde. Der AN würde vor dem AG auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Widereinstellung klagen und selbst dann wenn das Gericht dazu käme, weil etwa ein vom Gericht beauftragter Gutachter dies feststellte, dass der ursprünglich Check nicht das richtige Ergebnis zu Tage förderte, könnte ein kluger Anwalt immer dafür sorgen das, durch diese Querelen (Verfahren), inzwischen ein so großer Bruch in dem für ein Arbeitsverhältnis konstitutiven Vertrauensverhältnis entstanden ist, dass es beiden Seiten nicht länger zumutbar ist, an dem selben weiterhin festhalten zu müssen, dann gibt es eine Abfindung und fertig. Aber, und auch das muss man sehen, dass ist schon ein guter Aufwand für den AG, denn das muss er einzeln und wohl auch nacheinander mit jedem der Betroffenen machen und zwar ohne das sich das dahinter Verbergende System allzu deutlich offenbart. Letztlich gibts da elegantere Wege um ans Ziel zu gelangen, als diese aufwendige Checker-Nummer. Etwas schmutzig sind sie zwar alle, aber das ist die Geschichte bis hierher ohnehin schon.

Orion
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2010 11:50 PM     Sehen Sie sich das Profil von Orion an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
...könnte ein kluger Anwalt immer dafür sorgen das, durch diese Querelen (Verfahren), inzwischen ein so großer Bruch in dem für ein Arbeitsverhältnis konstitutiven Vertrauensverhältnis entstanden ist, dass es beiden Seiten nicht länger zumutbar ist, an dem selben weiterhin festhalten zu müssen, dann gibt es eine Abfindung und fertig.

Dass ein Arbeitsverhältnis zerrüttet sein soll, bedarf des Nachweises.
Dieser Nachweis kann ab einer bestimmten Betriebsgröße/Mitarbeiterzahl nur noch schwer erbracht werden und dürfte auch im vorliegenden Fall nicht gelingen.

So ist von Bedeutung, ob sich das angeblich gestörte Vertrauensverhältnis konkret auf die Verrichtung der Arbeit auswirkt. Dies ist bei Fluggesellschaften im Verhältnis Manager/Flugbesatzung nicht gegeben. Wenn der unliebsame Mitarbeiter, z.B. ein Kapitän, mit sämtlichen F/O-Kollegen ein gestörtes Vertrauensverhältnis hätte, würde diese Begründung vielleicht greifen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen, weil die Verrichtung der Arbeit unmittelbar beeinträchtigt wäre. Für den Manager wie den Piloten wirkt es sich aber bei der Verrichtung ihrer jeweiligen Tätigkeiten nicht negativ aus, wenn sie sich nicht leiden mögen.
Allenfalls in sehr kleinen Betrieben, wo die Kontrahenten täglich in einem Team zusammenarbeiten müssen, wäre eine solche Begründung vorstellbar oder angebracht.

Von Bedeutung ist weiterhin auch die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der Frage, welche Umstände das Arbeitsverhältnis zerrüttet haben sollen, welches bis dato ungestört war. Der Versuch einer gewerkschaftlichen Aktivität dürfte dazu nicht ausreichen, wie man ja unlängst in der Gerichtsverhandlung sehen konnte.

Wenn es so einfach wäre, einen unliebsamen Arbeitnehmer loszuwerden, indem es nur noch um die Höhe Abfindung ginge, gäbe es de facto keinen Kündigungsschutz! Dass sich in der Praxis viele Arbeitnehmer auf eine Abfindung einlassen, ist jeweils eine persönliche Entscheidung, aber nicht zwingend.
Die betreffenden Arbeitnehmer müssen lediglich gute Nerven behalten und nach solch einer gewonnenen gerichtlichen Auseinandersetzung in ihrem weiteren Arbeitsverhalten rechtlich unangreifbar bleiben. Mit der Zeit gibt es neue Köpfe, und Gras wächst darüber.

Das ist übrigens keine graue juristische Theorie, sondern ich kenne einen konkreten Fall, in welchem ein Arbeitnehmer (übrigens selbst außertariflicher(!) Manager in einer großen LH-Tochter) die Fortführung seines Arbeitsverhältnisses mit sinngemäßen Begründungen wie oben gerichtlich erwirkt hat.
Der hat halt stur wie ein Panzer sämtliche Abfindungen abgelehnt, bis seine Widersacher irgendwann während der zahlreichen "Bestechungsversuche" das Schreien anfingen, weil sie sich anders nicht mehr zu helfen wussten (und sich wohl über die rechtliche Unhaltbarkeit dieser Kündigung im Klaren waren.)
Und der gute Mann sitzt auch heute noch auf seinem Pöstchen, während einigen seiner Widersacher, die ihn damals rauswerfen wollten, mittlerweile selbst schon gekündigt wurde. Wer zuletzt lacht...

[Diese Nachricht wurde von Orion am 04-13-2010 editiert.]

RotorHead
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-12-2010 11:56 PM     Sehen Sie sich das Profil von RotorHead an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
Naja, wenn sich jemand findet der sich für solch ein Ansinnen hergibt, dann wird man damit definitiv auch die betreffenden Kollegen los, selbst dann wenn der Check mit diesem Ziel organisiert wurde.

Entsprechend den drei BAG-Urteilen die ich weiter oben genannt habe, hat der Arbeitgeber bei nicht bestandenen Checks nur noch mehr Kosten. "Definitiv los" ist man dadurch garantiert niemanden, außer Geld.

Über die Rechtmäßigkeit von Checks entscheidet zunächst das LBA, dann die Verwaltungsgerichte. Die Arbeitsgerichte werden nur entscheiden, dass bei einem nicht bestandenen Check nachgeschult statt gekündigt werden muss.

FollowMe
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-13-2010 01:00 AM     Sehen Sie sich das Profil von FollowMe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von KCKY:
Hmmm??? Wer sollte das denn sein??? Halte ich eher für unwahrscheinlich, nachdem was ich so gehört habe (der eine Chief blablabla, welcher so tief im Hintern des FBL steckt, daß nur noch die Schuhe rausschauen, hätte doch gar nicht den Mumm dazu...)


Sorry - aber glaubst Du das Äußerungen auf diesem Niveau der zukünftigen PV die Arbeit leichter machen? Bleib bitte sachlich! Danke!

Radioactivman
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-13-2010 06:22 AM     Sehen Sie sich das Profil von Radioactivman an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von RotorHead:
Entsprechend den drei BAG-Urteilen die ich weiter oben genannt habe, hat der Arbeitgeber bei nicht bestandenen Checks nur noch mehr Kosten. "Definitiv los" ist man dadurch garantiert niemanden, außer Geld.

Über die Rechtmäßigkeit von Checks entscheidet zunächst das LBA, dann die Verwaltungsgerichte. Die Arbeitsgerichte werden nur entscheiden, dass bei einem nicht bestandenen Check nachgeschult statt gekündigt werden muss.


Das stimmt so nur bedingt, richtig ist, dass das LBA die Rechtmäßigkeit des durchgeführten Checks prüfen kann und muß.
Hierbei darf allerdings zweierlei nicht vergessen werden, erstens muß das LBA ohnehin das firmeninterne Verfahren und dessen Durchführung der Checks ständig prüfen und zweitens stellt sich die Frage in meinem Beispiel in einem Kündigungsschutzverfahren, mithin zu einem Zeitpunkt wo das LBA die Lizenz bereits nicht "verlängert" hat. Hätte das LBA Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prüfung dürfte es dies schon gar nicht getan haben, weiterhin müsste es sich dann auch selbst widersprechen, denn dies würde bedeuten, obgleich es in Betracht kommt, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß statt fand wurde keine neue Lizenz erteilt. Was diesbezüglich vom LBA zu halten ist weiss jeder der schon einmal mit dieser Behörde zu tun hatte. Das der AG entsprechend nachschulen muss ist auch nur insoweit richtig, wie davon auszugehen ist, dass eine solche Nachschulung auch den Erfolg des Bestehens eines weiteren Überprüfungsfluges erwarten lässt. Ein cleverer AN wird also nachdem der erste Check nicht bestanden wurde dem Kollegen seine konkreten fliegerischen oder sonstigen persönlichen Mängel aufzeigen und ihn auffordern bis zum einem neuerlich anberaumten weiteren Checkflug diese abzustellen. Das wäre dann so eine Quasi-Abmahnung, es dürfte Aufgabe des AN sein sich insoweit auf einem entsprechenden Niveau zu halten, dass es ihm möglich ist die Mindeststandards die sein Beruf nun einmal von ihm verlangt auch nachweisen zu können, insoweit hab ich heute durchaus Zweifel daran, dass diesbezüglich der AG zur Nachschulung verpflichtet werden kann. Wenn er es gut meint organisiert er es dennoch eine Nachschulung, ich würde jedoch, wie gesagt, nicht zwingend davon ausgehen, dass das BAG daran festhält, dass dies der AG grundsätzlich leisten müsste, aber das ist Rechtsfrage und kann nur der jeweils aktuelle Senat entscheiden. Wird dann der zweite Check nicht bestanden dürften die Indizien, dass nicht zu erwarten ist, dass der Kollege die Lizenz wiedererlangt hinreichend sein, insbesondere weil er zuvor ja die Gelegenheit hatte die Mängel abzustellen und dies dennoch nicht vermochte. Hinsichtlich der Lizenz selbst, liegt der schwarze Peter ohnehin beim AN denn er muss klageweise durchsetzen, in einem Verwaltungsverfahren gegen das LBA, dass ihm dieses die Lizenz zu unrecht nicht erteilt hat und verpflichtet ist ihm eine neue zu erteilen. Das Ganze geht so in jedem Fall, ist aber für den AG durchaus aufwendig, wie gesagt, es ist einfacher zu haben, aber das gehört hier nicht hin.
Noch zum Vertrauenschutz, dabei kommt es nicht darauf an, ob irgendein Manager den AN persönlich kannte, oder ob, was wahrscheinlich ist, dieser ihm völlig fremd war, es ist lediglich darauf abzustellen,ob die für ein Arbeitsverhältnis zwingend notwendige Grundlage, des gegenseitigen Vertrauens, durch die stattgefundenen Abläufe irreversibel beeinträchtigt sind, dass es weder AN noch AG zumutbar ist länger an dem Arbeitsverhältnis festhalten zu müssen. Das muss man natürlich geltend machen, keine Frage. Die Größe des Unternehmens ist dafür gänzlich unerheblich, so nimmt man einen solchen Vertrauensschaden regelmäßig bei Diebstählen an und seien sie noch so klein, Frau Emme hat im Übrigen, als sie die Pfandbons einsteckte auch ganz sicher den Vorstand ihrer Lebensmittelkette nicht gekannt. Insgesamt darf auch niemand vergessen, dass dieses ganze Desaster mit vielen Prozessen auch oftmals nicht spurlos an dem Gekündigten vorbei geht, er muss das LBA verklagen, er muss seinen AG verklagen, alles in mehreren Instanzen vermutlich, ich glaube nicht, dass das jeder so einfach ab kann. Ich räume ein, dass alles ist äußerst fies und eckelig, wahrscheinlich sogar menschenverachtend, aber es ging nur um die Behauptung, dass dieser Weg insgesamt wohl klappen kann.


Orion
Experienced Board Captain
erstellt am: 04-13-2010 10:58 AM     Sehen Sie sich das Profil von Orion an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
quote:
Original erstellt von Radioactivman:
Die Größe des Unternehmens ist dafür gänzlich unerheblich,...

Du hast Recht: die Betriebsgröße ist als Alleinstellungsmerkmal ungeeignet, um die Zerrüttetheit des Vertrauensverhältnisses festzustellen oder abzulehnen. Insofern habe ich mich mit dieser Verallgemeinerung falsch ausgedrückt (mea culpa!)

FollowMe
Experienced Board Captain
erstellt am: 07-31-2010 04:55 AM     Sehen Sie sich das Profil von FollowMe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es ist sehr ruhig geworden in Sachen Germania TK. Möchte das Thema nochmal anstossen. Wie ist der aktuelle Stand? Wäre schade wenn alles umsonst gewesen wäre...

727-Fan
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-15-2010 09:23 AM     Sehen Sie sich das Profil von 727-Fan an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Es gibt neue Infos bei der GMI:
http://www.airliners.de/management/personal/germania-piloten-drohen-mit-st****s-/22414

Good luck!

Zegge
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-15-2010 06:38 PM     Sehen Sie sich das Profil von Zegge an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Der einzig richtige Weg.

LUPO
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-16-2010 12:09 AM     Sehen Sie sich das Profil von LUPO an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
„Die Airline teilte mit, sie nehme das "Ergebnis der heutigen Urabstimmung mit Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis". Die VC-Forderungen beschränkten die unternehmerische Freiheit der Fluggesellschaft unzulässig“


GG Artikel 9

(1)Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.


Ein bisschen Staatbürgerkunde unterhalb des Bildungsdurchschnitts sollte helfen.

FollowMe
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-16-2010 02:49 AM     Sehen Sie sich das Profil von FollowMe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
...leider erkennt man im statement der GL keine Einsicht - im Gegenteil, Sie fordern geradezu zum Arbeitskampf auf.
Damit demonstrieren Sie leider auch ein festhalten am unzeitgemäßen Führungsstil und nehmen es in Kauf die Mitarbeiterschaft in Lager zu spalten.
Mit Kapitänsstufe 15 und nur noch 5 Jahren bis zur Rente hat man naürlich einen anderen Blick auf die Geschehnisse als mit FO-Stufe 3, Frau, Kind und betrieblich bedingtem Zweitwohnsitz.
Wir hatten gehofft das mit der 'neuen' GL auch mal ein moderneres Denken bei GMI Einzug hält. Nach wie vor spricht die GL/FBL den Mitarbeitern die Fähigkeit ab, positiv auf die Entwicklung der GMI einzuwirken -Schade.
Bitte - sprechen Sie mit der TK, nehmen Sie damit unsere Anliegen und Sorgen endlich ernst!

FollowMe
Experienced Board Captain
erstellt am: 10-19-2010 11:28 AM     Sehen Sie sich das Profil von FollowMe an!     Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag! Reply w/Quote
Holla die Waldfee.... http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=42615&pid=559797&st=1350&#entry559797

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